Erforderliche Angaben zur Einkommenssteuer für Nichtansässige.

Was ist die Nicht-Residenten-Einkommensteuer in Spanien?

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, haben Sie wahrscheinlich von der **Einkommensteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR)** gehört. Diese Steuer ist eine der Hauptpflichten für Personen, die keine Residenten in Spanien sind, aber wirtschaftliche Interessen im Land haben, wie zum Beispiel den Besitz von Immobilien. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Wer muss die Nicht-Residenten-Einkommensteuer zahlen?

Die **IRNR** gilt für alle Personen, die:

     

  • Eine Immobilie in Spanien besitzen, aber in einem anderen Land wohnen.
  •  

  • Ihre Immobilie vermieten oder sie als Zweitwohnsitz nutzen.

Selbst wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten und diese leer steht, unterliegen Sie einer Form der Besteuerung, die auf dem „zugerechneten Einkommen“ (rendimiento imputado) der Immobilie basiert.

Wie wird die Steuer berechnet?

     

  1. Für Mieteinnahmen:
    Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie die erzielten Einnahmen deklarieren. Der Steuersatz hängt von Ihrem Wohnsitz ab:

       

    • Residenten von EU-/EWR-Ländern: 19% auf das Nettoeinkommen (nach Abzug bestimmter Kosten).
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    • Residenten anderer Länder: 24% auf das Bruttoeinkommen (ohne Abzüge).
  2.  

  3. Für leerstehende Immobilien:
    Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, basiert die Steuer auf einem „zugerechneten Einkommen,“ das als Prozentsatz des Katasterwerts berechnet wird:

       

    • Zugerechneter Satz: 1,1% oder 2%, abhängig davon, ob der Katasterwert aktualisiert wurde.
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    • Steuersatz: Gleich wie für Mieteinnahmen.

Wann und wie wird bezahlt?

     

  • Die Steuer wird jährlich berechnet, kann aber im Falle von Mieteinnahmen vierteljährlich gezahlt werden.
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  • Sie müssen das Formular **Modelo 210** bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) einreichen.
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  • Die Zahlungsfristen sind:
       

    • Für **Mieteinnahmen**: Innerhalb von 20 Tagen nach Ende jedes Quartals.
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    • Für **zugerechnetes Einkommen**: Bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Warum ist die Einhaltung wichtig?

Die Nichtzahlung der **Nicht-Residenten-Einkommensteuer** kann zu Geldstrafen und Sanktionen führen. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in Zukunft zu verkaufen, wird die Steuerbehörde außerdem die Einhaltung dieser Steuer überprüfen, bevor der Verkauf bearbeitet wird.


Holen Sie sich Hilfe bei Ihren Steuerpflichten

Die Navigation durch das spanische Steuersystem als Nicht-Resident kann kompliziert sein, aber Sie müssen es nicht alleine tun. Bei Legal Help Services sind wir darauf spezialisiert, Nicht-Residenten dabei zu helfen, ihre Steuerpflichten effizient und stressfrei zu erfüllen.

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