Zahlen Sie nicht doppelt! Ihr Leitfaden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Einleitung: Eine weit verbreitete Angst, eine rechtliche Lösung
Der Kauf einer Immobilie an der wunderschönen Costa Blanca ist ein Traum, kann jedoch ein wichtiges steuerliches Problem aufwerfen: die Doppelbesteuerung.
Wenn Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in Spanien erwerben, können sowohl das spanische Recht als auch das Recht Ihres Herkunftslandes dieses Einkommen, Vermögen oder diesen Gewinn besteuern. Niemand möchte doppelt Steuern zahlen!
Die gute Nachricht ist, dass es eine legale Lösung gibt: die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Spanien mit mehr als 90 Ländern (darunter Norwegen, Deutschland, Frankreich und die Niederlande) unterzeichnet hat.
Was ist Doppelbesteuerung und wie wirkt sie sich auf Sie aus?
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn dieselbe Steuerbemessungsgrundlage von zwei verschiedenen Steuerhoheiten besteuert wird. Für einen nicht in Spanien ansässigen Steuerzahler tritt dies in der Regel in zwei Fällen auf:
1. Vermögenseinkommen (Miete oder unterstellte Miete)
- Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie in Spanien die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR, Formular 210) entrichten.
- Risiko: Ihr Herkunftsland möchte diese Einkünfte möglicherweise ebenfalls besteuern, da Sie dort ansässig sind.
- Die CDI-Lösung: Das Abkommen legt fest, dass Einkünfte grundsätzlich in dem Land besteuert werden müssen, in dem sich die Immobilie befindet (Spanien). Ihr Herkunftsland wendet dann eine Befreiung oder einen Abzug an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2. Kapitalgewinne (beim Verkauf der Immobilie)
- Wenn Sie die Immobilie verkaufen und einen Kapitalgewinn erzielen, müssen Sie den Gewinn in Spanien versteuern.
- Risiko: Ihr gewöhnlicher Wohnsitzstaat kann diesen Kapitalgewinn ebenfalls besteuern.
- Die CDI-Lösung: Das Abkommen gewährt in der Regel die Steuerhoheit für Einkünfte aus Immobilien dem Land, in dem sich die Immobilie befindet (Spanien).
Der grundlegende Schritt: Kennen Sie Ihre spezifische Vereinbarung
Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen sind identisch. Es ist unerlässlich, den Wortlaut des spezifischen DBA zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland zu überprüfen. Ein auf Rechtsberatung spezialisierter Steuerberater wird das Abkommen prüfen, um Folgendes festzustellen:
- Steuerbehörde: Welches Land hat das Recht, Einkommen zu besteuern?
- Die Eliminierungsmethode: Ob Ihr Land die Befreiungsmethode (keine Besteuerung von bereits in Spanien besteuerten Einkünften) oder die Abzugsmethode (Sie können die in Spanien gezahlten Steuern abziehen) anwendet.
Fazit: Die Gewissheit, die Ihnen eine fachkundige Beratung gibt
Die internationale Besteuerung ist komplex, aber mit der richtigen Hilfe durchaus zu bewältigen. Bei Legal Help Services sind wir auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen spezialisiert, damit Sie Ihre Rentabilität maximieren und die gesetzlichen Vorschriften einhalten können, ohne einen einzigen Euro mehr zu zahlen, als Sie müssen.
Lassen Sie sich durch finanzielle Unsicherheiten nicht den Spaß an Ihrer Immobilie in Spanien verderben.
Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns noch heute und vermeiden Sie Doppelbesteuerung.
Wenn Sie genau wissen möchten, wie sich das Übereinkommen auf Sie in Ihrem Land auswirkt, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam.
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