Wie reichen Sie Ihre jährliche Steuererklärung ein, wenn Sie NICHT ansässig sind? Steuer 210 (IRNR)

Steuerformular 210 (IRNR): Wie Nicht-Residenten ihre jährliche Immobilienerklärung einreichen

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen, gelten Sie als Nicht-Fiskalansässiger. Dies führt zu einer steuerlichen Pflicht, die vielen unbekannt ist: die Erklärung der Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) mittels Modell 210.

Achtung! Das Risiko bei falscher Abwicklung. 

Das Modell 210 ist eine technische Steuererklärung mit strengen Fristen. Ein Fehler, selbst ein kleiner, oder eine verspätete Einreichung kann zu empfindlichen Strafen, Zuschlägen und Verzugszinsen seitens der spanischen Steuerbehörde führen. Der Prozess ist kompliziert und birgt Fallen für diejenigen, die mit dem spanischen Steuersystem nicht vertraut sind.

Warum Legal Help Services Ihre Kanzlei ist? 

Setzen Sie Ihre Ruhe und Ihr Vermögen keinem Risiko aus. Die fehlerhafte Bearbeitung des Modells 210 kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei Legal Help Services sind wir Experten für die Besteuerung von Nicht-Residenten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Erklärung fehlerfrei und fristgerecht eingereicht wird und schützen Sie so vor möglichen Bußgeldern.

Ihre steuerliche Compliance ist unsere Priorität. Lassen Sie uns das Komplexe vereinfachen und sichern Sie Ihren Seelenfrieden in Spanien.

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