Wie lange muss ich warten, um eine Antwort auf meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Visum für Spanien zu erhalten?

Wie lange muss ich warten, um eine Antwort auf meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Visum für Spanien zu erhalten?

Die Wahrheit ist, es gibt keine einfache Antwort! Die Bearbeitungszeiten der Behörden in Spanien variieren enorm, abhängig von der Art des Antrags und der Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería). 

Hier sind die allgemeinen Richtlinien für die Fristen:

Gesetzliche Fristen (theoretisch) :

Die meisten Aufenthaltsverfahren haben eine gesetzliche Frist von 3 Monaten 🗓️, um eine Antwort zu erhalten (Aufenthalt, Verlängerung, etc.).

Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, spricht man von stillschweigender Verwaltungshandlung (silencio administrativo). Die Wirkung dieser Stille hängt von der Art des Antrags ab:

  • Stillschweigende positive Verwaltungshandlung : Bei bestimmten Verlängerungen der Genehmigung gilt das Fehlen einer Antwort nach 3 Monaten als Zustimmung.

  • Stillschweigende negative Verwaltungshandlung : Bei Erstanträgen (erste Aufenthaltserlaubnis oder Visum) wird das Fehlen einer Antwort oft als Ablehnung betrachtet.

Reale Fristen (praktisch) :

  • Visa (vom Konsulat) : Im Allgemeinen zwischen 1 und 3 Monaten.

  • Erste Aufenthaltserlaubnis (aus Spanien) : Kann zwischen 3 und 6 Monaten  dauern, oder sogar länger bei komplexen Verfahren wie Arraigo (Verwurzelung).

  • Verlängerungen (TIE) : Sind oft schneller, zwischen 1 und 3 Monaten.

Der wichtigste Tipp :

Die Wartezeit kann lang sein, aber das Wichtigste ist die anfängliche Vorbereitung Ihrer Unterlagen!  Ein vollständiges und gut organisiertes Dossier vermeidet Nachforderungen (requerimientos), die wertvolle Monate kosten.

Brauchen Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Unterlagen und der Optimierung der Antwortzeit? Kontaktieren Sie unsere Experten!

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